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BAG, 18.08.1997 - 9 AZB 15/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eröffnung des Rechtswegs - Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Arbeitnehmer/Gesellschafter
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsweg - Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer/Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1091
- ZIP 1997, 2093
- ZIP 1997, 2094
- NZA 1997, 1362
- BB 1997, 2332
- NZG 1998, 185
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 31.10.1972 - 1 AZR 11/72
Auszug aus BAG, 18.08.1997 - 9 AZB 15/97
c) Zu Recht weist die Beschwerde ergänzend darauf hin, daß unabhängig von der Wirksamkeit des zwischen dem Beklagten zu 5. und dem Kläger als Gesellschafter der Beklagten zu 1. geschlossenen kaufvertraglichen Wettbewerbsverbots der Kläger gegen seine frühere Arbeitgeberin den von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Anspruch geltend macht, alles Zumutbare zu vermeiden, was sich für den ausgeschiedenen Arbeitnehmer nachteilig auswirken könne (BAG Urteil vom 31. Oktober 1975 - 1 AZR 11/72 - AP Nr. 80 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
- BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01
Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des …
Sie ist form- und fristgerecht eingelegt worden; die zweiwöchige Notfrist entsprechend § 78 Abs. 1 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 577 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss vom 18. August 1997 - 9 AZB 15/97 - AP Nr. 70 zu § 74 HGB) ist gewahrt. - BAG, 09.03.1999 - 5 AZB 19/98 Kommt - bei unstreitigem Sachverhalt - auch ein arbeitsrechtlicher Klagegrund in Betracht, so ist dies für die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten ausreichend (BAG Beschluß vom 18. August 1997 - 9 AZB 15/97 - AP Nr. 70 zu § 74 HGB = NZA 1997, 1362; BGH Urteil vom 25. Februar 1993 - BGHZ 121, 367, 373; zur Bedeutung der Offensichtlichkeit für die Rechtswegzuweisung ferner BGH Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - BGHWarn 1990, Nr. 211).
Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn Haupt- und Zusammenhangklage aus dem gleichen einheitlichen Lebenssachverhalt entspringen und nicht nur zufällig in Verbindung miteinander stehen (BAG Beschluß vom 18. August 1997, aaO, m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - L 15 B 192/07
Einmalige Beihilfen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; …
Eine sogenannte rechtswegüberschreitende Kompetenz (siehe dazu etwa Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18. August 1997, 9 AZB 15/97, AP Nr. 70 zu § 74 HGB) ergibt sich nicht. - LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - L 3 R 1134/05
Zeitliche Begrenzung einer Rentennachzahlung
Eine so genannte rechtswegüberschreitende Kompetenz (siehe dazu etwa BAG Beschluss vom 18. August 1997, Az.: 9 AZB 15/97, AP Nr. 70 zu § 74 HGB), die eine Entscheidung durch ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit und damit durch den erkennenden Senat im vorliegenden Rechtsstreit ermöglichte, besteht nicht.